25.05.2018 – der Countdown läuft
Neue Regeln für Website-Betreiber nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Nur noch wenig Zeit bleibt allen Betreibern von Webseiten – egal, ob gewerblich oder privat – zur Überarbeitung ihrer Webseiten, damit diese auch die neuen verschärften Regelungen anwenden und somit gesetzeskonform sind. Weist ein Internetauftritt nach dem 25.05.2018 nicht die nötigen Änderungen auf, kann es teuer werden für den Geschäftsführer, welcher fortan allein haftbar sein wird. Schon kleine Verstöße können zu Geldbußen von bis zu 10.000.000 Euro (!) führen, größere und schwerwiegendere Mängel bewegen sich in einem Bußgeldrahmen in doppelter Höhe. Solch immense Beträge gilt es natürlich tunlichst zu vermeiden.